Karlsruhe. Für die Bundesregierung völlig überraschend hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden, dass eine erhebliche Reduktion der Steuerlast aufgrund der vertraglichen Verpflichtung, mit einem anderen Menschen in einer monogamen sexuellen Beziehung zusammenzuleben, zwar nicht zu beanstanden ist, dass von dieser willkürlichen und sinnlosen Vergünstigung allerdings nur bestimmte Arten von monogamen sexuellen Beziehungen willkürlich und sinnlos ausgeschlossen werden dürfen.
Der Fraktionsgeschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, bezeichnete den Beschluss als eine Ohrfeige für die Bundesregierung. Frau Merkel wolle nicht wahrhaben, dass
die Zeit längst reif ist für eine weitgehend gleichberechtigte willkürliche Bevorzugung monogamer sexueller Partnerschaften, natürlich mit Ausnahme einiger bestimmter Formen solcher Partnerschaften, für die wir nach wie vor Freiheitsstrafen verhängen.
Andrea Nahles warf der Regierung ein
vor.
Volker Beck (Die Grünen) freute sich, dass das Urteil klargemacht habe:
Renate Künast (Ebenfalls die Grünen) bot an:
Einigkeit herrschte unter allen Fraktionen des Bundestages, dass auch in einem neuen Modell gleichberechtigter willkürlicher Bevorzugung das bisherige Grundprinzip des Ehegattensplittings erhalten bleibt, dass monogame hetero- und homosexuelle Paare nur dann von den steuerlichen Vorteilen profitieren, wenn einer der beiden Partner mehr verdient als der andere, solange das gemeinsame Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteige. Diese einhellige Überzeugung begründeten Vertreter aller Parteien in seltener Harmonie mit
Weil … naja, weil … also … Wir finden halt … naja … Artikel 6, und also, Kinder, zum Beispiel, irgendwie, weil, muss zwar nicht, aber ist ja oft, und kann ja auch ruhig, und … also … Hm … Naja … Oh, schon so spät … Ich muss weg!
Disclosure und Transparenz und Zeugs: Ich habe den ersten Absatz dieses Artikels ein paar Sekunden nach seiner Veröffentlichung noch verändert, weil er mir nicht mehr gefiel. Die ursprüngliche Fassung lautete:
„Auf Grundlage des außerhalb von Fachkreisen wenig bekannten vom verfassungsverfassungsändernden Gesetzesgesetzgeber im Juli 2011 als Metaebenenbremse eingeführten Paragrafenartikel 31 des Grundgrundgesetzgesetzes hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden, dass eine erhebliche Reduktion der Steuerlast aufgrund der vertraglichen Verpflichtung, mit einem anderen Menschen in einer monogamen sexuellen Beziehung zusammenzuleben, zwar nicht zu beanstanden ist, dass von dieser willkürlichen und sinnlosen Vergünstigung allerdings nicht willkürlich und sinnlos bestimmte Arten von monogamen sexuellen Beziehungen ausgeschlossen werden dürfen.“
Das war mir dann aber doch zu doof und passt außerdem nicht mehr richtig zum Rest.
Die alte Fassung ergab noch irgendwie Sinn, den neuen Satz verstehe ich nicht.
@Guinan: Nanu? Die alte Fassung war doch viel unnötig komplizierter.
Na gut, noch mal für eigentlich sehr humanoide, aber auf möchtegernsubtil angedeutete Art dann doch fremdartige Aliens:
Was gibts denn da nicht zu verstehen?
Die Dependence der Hölle in Berlin kannte ich schon, aber das die jetzt auch noch nach Karlsruhe expandieren – ist schon negativ ;-(
Erschreckend köstlich! Sie kommen auf meine Link-Liste!
@FDominicus: Wie expandiert? Siehst du in dem Urteil eine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG?
Ich sehe darin eher einen Schritt in die richtige Richtung, wenn auch einen sehr kleinen und eher diagonalen.
@ Muriel:
Das „nicht bestimmte Partnerschaften ausschließen“ war das, was ich aus dem SZ-Text entnehmen konnte, bei dem „nur bestimmte“ kann ich dir nicht folgen. Aber egal, erklärte Pointen zünden eh nicht so recht.
@Guinan: Es geht mir ja nicht um schnöde Pointen, sondern um Inhalte, weißt du das nicht?
Und der Inhalt hier ist, dass eben nicht nur Partnerschaften vor Singles bevorzugt werden, sondern nach wie vor auch bestimmte Partnerschaften vor anderen.
@LePenseur: Besten Dank, obwohl ich befürchte, dass ich da demnächst wieder raus bin.
Wir haben uns in der Vergangenheit ja als eher inkompatibel kennengelernt.
@Muriel: Singles jetzt mal ausgenommen, das Urteil sagt also nicht, dass alle eingetragenen Paare steuerlich gleich behandelt werden sollen? Lach nicht, ich geb ja ehrlich zu, ich versteh’s nicht.
@Guinan: Doch. Aber eingetragen werden ja nur bestimmte Partnerschaften, nämlich zunächst mal ausschließlich Paare, also keine Dreier-, Vierer-, oder Fünfergruppen, und Paare auch nur dann, wenn sie nicht zu nah miteinander verwandt sind.
@Muriel: Ah, so centweise fällt der Groschen. Um 27 Ecken zu denken war mir heute zu kompliziert.
@Guinan: Es liegt mir ja fern, meine Texte gegen Kritik zu verteidigen, aber wo sind denn die Ecken? Ich sage, dass manche Partnerschaften nach wie vor willkürlich benachteiligt werden, und genau das ist der Fall.
@Muriel: Die Ecken? In meinem Kopf. Der dachte nämlich ganz geradeaus bei den Stichwörtern steuerlich und Partnerschaft nur an irgendwas mit Unterschrift.
@Guinan: Ach so, aha. Okay.
Einer muß ja wegen der Kinder zu hause bleiben oder so. Ich würd ja staatlich geregelte Partnerschaften komplett abschaffen. Steuervorteile würd ich dann an das Vorhandensein von Kindern knüpfen… aber auf mich hört ja keiner…
@De Benny: Das ergibt einen gewissen Sinn, obwohl ich persönlich natürlich was anderes vertrete.
Ähnliche Auffassung übrigens auch bei wiesaussieht.
@Muriel:
Ach Gott! Ich bin nicht nachtragend … und bei Atheisten habe eher ich die Erfahrung gemacht, daß sie bei mir irgendwann auszucken und die Nerven wegschmeißen, als umgekehrt.
Tja, bin ich nachtragend? Irgendwie vielleicht schon, weil ich das Konzept der Vergebung für ziemlich mangelhaft halte. Andererseits auch nicht, aus dem gleichen Grund.
Jedenfalls kann ich Leute ganz gut unsympathisch finden, ohne die Nerven zu verlieren, insofern hat da von mir eigentlich niemand was zu befürchten.