Ein schon lange bekannter kleiner Spruch, den sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem jüngsten Urteil zu Gebeten in Schulenzu Herzen genommen zu haben scheint. Das finde ich doppelt schade, denn es ist erstens ein durchaus dummer Spruch, und zweitens hat das Gericht damit das Gebot der praktischen Konkordanz von Grundrechten in meinen Augen derart krass verkannt, dass ich mir nicht zu schade bin, einen „Me, too“ zu Georg Neureithers Verfassungsblogeintrag „Schulgebet-Urteil des BVerwG: Ein Staatsbankrott ganz eigener Art“ zu verfassen.
Ich will mich wenigstens bemühen, für meine juristisch nicht so interessierten Leser die Sache ein bisschen zu verknappen:
Ein Schüler wollte gerne ein islamisches Gebetsritual im Flur des von ihm besuchten Gymnasiums abhalten, und die Schule hat ihm dies untersagt, weil er damit den Schulfrieden gefährde. Die Vorinstanzen haben festgestellt, dass dieser offenbar durch das rechtswidrige und teilweise gewaltsame Verhalten der anderen Schüler tatsächlich mehr als gefährdet ist, und haben daraus den Schluss gezogen, dass das Verbot rechtmäßig ist, und das BVerwG hat sich dem in seinem Revisionsurteil angeschlossen.
Es bleibt die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts, und ich hoffe, dass diese erfolgen und erfolgreich sein wird.
Unser Staat hat in diesem Fall nicht nur einem seiner Bürger den angemessenen Schutz bei der Ausübung seiner Recht verwehrt. Er hat diese Ausübung sogar aktiv untersagt, und das damit begründet, dass andere Bürger aus tumber Islamophobie heraus auf eine Weise reagieren könnten, die den Schulfrieden stört.
Oder mit den Worten des BVerwG:
Und auch wenn ich natürlich die beabsichtigte Übung des muslimischen Schülers für völlig blödsinnig halte und es mir durchaus lieber wäre, wenn sie unterbliebe, schließe ich mich Max Steinbeis und Georg Neureither in ihrer Einschätzung an, dass dieses Urteil… Naja, vielleicht nicht gleich ein Staatsbankrott ist, aber doch jedenfalls ein erbärmliches Versagen des Rechtsstaates. Es bleibt die Hoffnung, dass unsere Verfassungsrichter dem BVerwG erklären, dass wir Dinge vielleicht doch eher nicht einfach verbieten sollten, wenn sich bloß genug Armleuchter auf hinreichend bedrohliche Weise darüber aufregen. Dafür sind sie ja schließlich da. Sowohl die Verfassungsrichter, als auch die Armleuchter.
Nebenbei: Falls euch irgendwo Christen auffallen sollten, die sich über diese inakzeptable Einschränkung des Rechts auf freie Religionsausübung erregen, wäre ich für jeden Hinweis dankbar.