[picapp align=“none“ wrap=“false“ link=“term=church&iid=7158654″ src=“5/a/c/5/Lower_Ninth_Ward_e2c5.jpg?adImageId=7960332&imageId=7158654″ width=“500″ height=“313″ /]
Damit es nicht heißt, ich würde hier nur auf der Schweiz herumhacken:
Art. 139 WeimVerf (Bestandteil des Grundgesetzes gemäß Art. 140 GG): „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“
So ist das nämlich. Bei uns ist es verfassungswidrig, wenn der Staat seinen Bürgern nicht verbietet, an vier Sonntagen hintereinander ihre Geschäfte zu öffnen. Wegen der seelischen Erhebung. Bloß gut. Ich kenne ein paar Leute, die Sonntags arbeiten müssen, und ich kann euch sagen, die sind seelisch so dermaßen nicht erhoben, das ist echt unschön.
Gut, den Polizisten, Stewards, Kellnern, Köchen, Tankwarten, Krankenpflegern, Feuerwehrleuten, Taxifahrern, Beleuchtern, Kinomitarbeitern, Bahnangestellten, Ärzten, Bademeistern, Fitnesstrainern, Busfahrern, Straßenreinigern, Bäckern, Kraftwerksmitarbeitern, Justizbeamten, Tierpflegern, Journalisten, Elektrikern, Heizungsmonteuren, Pizzaboten, Call-Center-Agents und zahllosen anderen Leuten nützt es nichts, dass das BVerfG jetzt das Berliner Ladenschlussgesetz als teilweise verfassungswidrig eingestuft hat, aber wenigstens können sie sich darüber freuen, dass die Seelen der Einzelhandelsverkäufer nicht mehr in Gefahr sind. Ausgenommen natürlich die, deren Geschäfte sich in Bahnhöfen oder Flughäfen oder so befinden, die müssen trotzdem arbeiten. Aber immerhin. Also, die meisten Einzelhandelsverkäufer dürfen jetzt nicht mehr an vier Sonntagen nacheinander arbeiten. Und da sage noch mal einer, die christlichen Kirchen würden nichts für uns tun.
Ich habe aber noch einen Vorschlag, den ich den Kirchen hiermit gerne nahebringen würde. Es gibt da nämlich eine Berufsgruppe, die schon seit Ewigkeiten dazu verpflichtet ist, am Sonntag zu arbeiten, obwohl das nicht dringend erforderlich ist. Und die Kirchen hätten es in der Hand, dem ein Ende zu machen. Es wäre ganz leicht. Sie müssten dafür niemanden verklagen, und sie bräuchten kein Gesetz und keine Verfassung. Insbesondere die katholische Kirche könnte aufgrund ihrer zentralistischen Struktur sogar weltweit ohne große Mühe dafür sorgen, dass Tausende Priester und Ministranten den Sonntag so verbringen können, wie Gott es sich mal gedacht hat: Als Tag der Arbeitsruhe, und ohne andere Leute mit unnötigem Lärm zu belästigen.